Änderung der Paysafecash Dienstleistungen aufgrund des Brexit

Wie wir unsere Geschäftstätigkeit nach dem Brexit planen

Das Vereinigte Königreich („UK‟) wird voraussichtlich zum  31.10.2019 aus der EU austreten (was allgemein als der „Brexit‟ bezeichnet wird). Wir haben hart daran gearbeitet, um alle erdenklichen Auswirkungen diesbezüglich zu minimieren, von denen unsere Kunden betroffen sein könnten. Gleichzeitig wollten wir sicherstellen, dass Paysafecash nach dem Brexit weiterhin unterbrechungsfrei seine Dienstleistungen erbringen kann.

Zu diesem Zweck müssen wir die Art und Weise ändern, in der wir Dienstleistungen in deinem Land erbringen.

Wir erbringen unsere Dienstleistungen in deinem Land derzeit über Prepaid Services Company Limited, ein von der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority zugelassenes und reguliertes E-Geld-Institut (Britische Firmenregistriernummer: 900021).

Aufgrund des Brexit möchten wir ab sofort Dienstleistungen in deinem Land über eine neu gegründete Gesellschaft mit Sitz in Irland namens Paysafe Prepaid Services Limited („PPSL‟) erbringen. PPSL ist von der Central Bank of Ireland (die irische Zentralbank) als E-Geld-Institut zugelassen und wird von dieser reguliert.

Änderungen unserer Geschäftsbedingungen

Aus den obengenannten Gründen werden die Dienstleistungen, die du von Paysafecash beziehst, ab dem 29. Oktober 2019 von PPSL bereitgestellt und unterliegen ab dann den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB‟) zwischen dir und PPSL. Die neuen AGBs entsprechen im Wesentlichen den derzeitigen AGB zwischen dir und Prepaid Services Company Limited, und du erhältst die gleichen Dienstleistungen wie bisher. Es sind geringfügige Änderungen an den aktuellen AGB erforderlich, die der Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit dir und den AGB mit PPSL Geltung tragen, und zwar:

  • Änderung der Angaben zum Anbieter der Dienstleistungen von Paysafecash zu PPSL;
  • Änderung des geltenden Rechts und der Gerichtsbarkeit zu Irland;
  • Änderung der Kontaktangaben für die zuständige Anlaufstelle, falls du eine Beschwerde hast; und
  • Aktualisierung der Informationen zur Entschädigungsregelung.

Nachfolgend findest du die neuen AGB.

Bis zum 29. Oktober 2019 gelten für unsere Produkte die bisherigen AGB, die du wie gewohnt nachfolgend einsehen und herunterladen kannst.
 

Was musst du jetzt tun?

Du brauchst nichts zu tun, wenn du den oben dargelegten Änderungen zustimmst. Diese Änderungen treten am 29. Oktober 2019 in Kraft und gelten automatisch für die Dienstleistungen, die wir ab diesem Datum für dich erbringen. Bestehende Guthaben bei Prepaid Services Company Limited werden automatisch an PPSL übertragen und stehen dir wie bisher zur Verfügung.

Wenn du mit den Änderungen nicht einverstanden bist, kannst du deinen Vertrag mit uns vor dem 29. Oktober 2019 mit sofortiger Wirkung kündigen. Weitere Informationen zu deinen Kündigungsrechten findest du im Abschnitt „Kündigung‟ in unserer derzeit geltenden Fassung der AGB.

Wir bedanken uns für deine Geduld, während wir diese notwendigen Änderungen an unserer Geschäftstätigkeit vornehmen.